Winterdienst ist in Hamburg gesetzlich geregelt. Eigentümer sind für Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. Wer diese Pflicht auf einen Dienstleister überträgt, sollte auf klare vertragliche Regelungen achten.
Winterdienst wird meist als Saisonpaket abgerechnet. Der Preis richtet sich nach Flächengröße, Zahl der Einsätze und Bereitschaftszeit. Ein Bereitschaftsdienst mit Einsatz ab sechs Uhr morgens ist teurer als reine Anforderungsleistung, dafür sind Sie rechtlich abgesichert.
Für kleine Gewerbeflächen in Hamburg beginnen Saisonpauschalen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Monat. Größere Flächen oder Objekte mit besonderen Anforderungen wie 24 Stunden Bereitschaft liegen deutlich darüber. Streumaterial wird meist separat abgerechnet, weil der Verbrauch stark von der Witterung abhängt.
Wichtig ist eine schriftliche Regelung. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und eingesetzten Mitteln. Kommt es zu einem Unfall auf einer geräumten Fläche, lässt sich der Ablauf nachvollziehen. Das schützt Sie als Eigentümer.
Wir übernehmen die Räum und Streupflicht schriftlich für Sie und sichern Ihr Objekt zuverlässig ab. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor der Wintersaison für ein passendes Angebot in Hamburg an.
Autor
Spotless FJ GmbH
Fachbeiträge aus dem operativen Alltag unserer Objektleitung.




